Willkommen auf unserer Homepage

Aussenansicht Aussenansicht
Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Davut Dastan in Bergheim begrüßen zu dürfen.

Wir als Master in Oralchirurgie / Implantologie haben unseren Schwerpunkt auf Chirurgie / Implantologie gerichtet.
Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Prothetik, Zahnerhaltung sowie die naturheilkundliche Zahnmedizin.
Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Überblick über unser Leistungen verschaffen.

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Ihr Praxisteam Davut Dastan

Unsere Leistungen

Berufsgruppe
  • Zahnarzt
Präventivzahnmedizin
  • Gingivitis
  • Individualprophylaxe
  • Mundgeruch
  • professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Prophylaxe
Prothetik
  • festsitzender Ersatz auf Implantaten
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilkronen und Inlays
  • Teilprothetik
  • Totalprothetik
Zahnerhaltung
  • restaurative Zahnheilkunde
Funktionstherapie
  • Kaufunktionsstörungen
  • Kiefergelenkbehandlung
Anästhesie
  • Allgemeinanästhesie
  • Lokalanästhesie
  • Vollnarkosebehandlung
Weitere Schwerpunkte
  • Implantologie
  • Schienenbehandlung
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • eigenes Praxislabor
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
  • Anästhesisten
Kieferorthopädische Therapien
  • Kiefergelenktherapie
  • Myofunktionelle Therapie (MFT)
Sprachen
  • Englisch

Gesundheitsnews

Durchbruch bei der GOÄ-Novellierung

Der Weg für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist frei, die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags haben für den gemeinsamen Entwurf der Bundesärztekammer (BÄK), des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe gestimmt. Er wird nun an das Bundesgesundheitsministerium übergeben und soll von dort als Rechtsverordnung erlassen werden.

„Wir gratulieren den Ärzten, dass sie einen für sie passenden Weg gefunden haben. Dennoch wird es notwendig sein, dass die Zahnmedizin ihren eigenen Weg geht“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Auch eine Modernisierung des Gebührenverzeichnisses für Zahnärzte (GOZ) ist akut notwendig, denn dieses ist teilweise fachlich, aber vor allem auch betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage für die Behandlung von Patientinnen und Patienten kaum noch geeignet. Seit ihrem Erlass 1988 hat sich die Zahnmedizin rasant weiterentwickelt.

„Die zahnärztlichen Leistungen haben sich in ihrem Inhalt und in ihrer Ausführung stark verändert. Und die Kosten für Personal, Mieten, Strom, Geräte etc. sind seit den alten DM-Zeiten immens gestiegen. Hier kann kein Punktwert von 1988 herangezogen werden, das entspricht nicht der Realität mit ihrer jährlichen Inflation“, so Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK. „Eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde kann mit einem Regelwerk aus Vorwendezeiten nicht abgebildet werden.“

Jedoch kann der GOÄ-Entwurf nicht die Grundlage für eine überarbeitete GOZ werden. Hier gibt es gravierende Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen.  So wird in der Zahnmedizin regelmäßig eine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand berechnet. Behandlungen müssen nach den spezifischen Bedürfnissen und der individuellen zahnmedizinischen Situation des Patienten berechnet werden können, nur so ist es für Patientenschaft und Behandelnde fair. Der sog. Steigerungsfaktor ist ein Multiplikator, der auf die Grundgebühr einer zahnärztlichen Leistung angewendet wird, um die tatsächlichen Kosten der Behandlung zu berechnen. Dieser Faktor ermöglicht es, die Gebühren an die individuellen Bedürfnisse und die Komplexität der Behandlung anzupassen.

„Nicht jede Karies ist gleich groß. Daher wird in der Zahnmedizin der Steigerungsfaktor sehr viel genutzt. In der Medizin hingegen selten. Der Steigerungsfaktor erlaubt es, die Behandlungskosten entsprechend der spezifischen Situation des Patienten anzupassen. Patienten erhalten so eine nachvollziehbare Rechnung, die die individuellen Aspekte ihrer Behandlung widerspiegelt“, so Ermler.

Gerade das sehr patientenindividuelle zahnärztliche Leistungsspektrum mit seiner Vielzahl von Behandlungsalternativen für die Patientinnen und Patienten lässt sich mit einer Festgebühr nicht transparent abbilden. Der zahnärztliche Gebührenrahmen erlaubt eine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Bei der dringend notwendigen Modernisierung des Gebührenverzeichnisses in der Zahnmedizin muss das zukünftig berücksichtigt bleiben.

Eine moderne und faire Gebührenordnung ist essenziell, um die Qualität der (zahn-)ärztlichen Leistungen zu sichern.

Nachhaltiger Erfolg aus Witten: Vom studentischen Projekt zur selbstständigen Zahnklinik in Gambia

Was 1994 als studentische Initiative begann, trägt heute beeindruckende Früchte: Nun wurde in der Ortschaft Kerewan in Gambia feierlich die „Jordan Dental Clinic“ eröffnet – benannt nach Prof. Dr. A. Rainer Jordan, der das Projekt einst als Student der Universität Witten/Herdecke (UW/H) ins Leben rief und später als Mitarbeiter der Universität nachhaltig weiterentwickelte. Für Prof. Jordan ist die Namensgebung eine große Ehre: „Ich bin tief berührt und gleichzeitig stolz zu sehen, was aus unserem Projekt geworden ist. Die Klinik ist der Beweis dafür, dass Hilfe zur Selbsthilfe funktioniert.“

Die feierliche Eröffnung der Zahnklinik, an der auch der deutsche Botschafter Klaus Botzet teilnahm, erhielt viel Aufmerksamkeit im gesamten Land und großen Zuspruch aus Politik und Bevölkerung. Das Projekt, ursprünglich getragen von wenigen Studierenden, ist heute ein bedeutender Bestandteil der medizinischen Infrastruktur Gambias geworden.

Eine einfache Behandlungsmethode, die ohne Strom auskommt, legte den Grundstein

Während seines Zahnmedizin-Studium in den 1990er-Jahren lernte Andreas Rainer Jordan die Methode „Atraumatic Restorative Treatment (ART)“ kennen, bei der Karies mit einfachen Handinstrumenten und ohne Strom behandelt werden kann. Daraufhin entwickelte er gemeinsam mit zwei Mitstudierenden die Idee, eine zahnmedizinische Versorgung in einer Region zu etablieren, die weder über die entsprechende technische noch die personelle Infrastruktur verfügte. Unterstützt von der Universität Witten/Herdecke reisten Jordan und seine Kommiliton:innen 1994 erstmals nach Gambia. Die Nachfrage war groß und schnell wurde dem Trio aus Witten klar: Sie müssen das Projekt auf die nächste Stufe heben. 2005 kehrte Jordan als inzwischen promovierter Zahnarzt als Mitarbeiter an die UW/H zurück und stieg wieder in das Projekt ein. In Kooperation mit dem gambischen Gesundheitsministerium bildete er in den kommenden 19 Jahren Einheimische zu Community Oral Health Workers (COHWs) aus und errichtete 13 Behandlungsstationen im gesamten Land.

„Das Besondere an einem Heilberuf ist, Menschen wirklich helfen zu können – ihnen Schmerzen zu nehmen“, sagt der Zahnmediziner und fährt fort „ich wurde mir meiner Verantwortung in Gambia besonders stark bewusst, wenn Menschen in die Klinik kamen, die tagelange Fußmärsche auf sich genommen hatten, um behandelt zu werden. Oder wenn ein Mann dank der Behandlung endlich wieder ohne Schmerzen seinem Beruf nachgehen und seine Familie ernähren kann.“

Witten als Nährboden für soziales Engagement

Ein zentrales Element des nachhaltigen Erfolgs ist die enge Verbindung zwischen Prof. Jordan und Ousman Y. Bah, einem der ersten Community Oral Health Workers, die im Zuge des Projekts ausgebildet wurden. Seit mehr als zwanzig Jahren hielten die beiden Männer über Kontinente hinweg Kontakt. Heute leitet Ousman Y. Bah die neu eröffnete Jordan Dental Clinic. Für ihn markiert die Eröffnung einen Meilenstein, den er sich zu Beginn nie hätte träumen lassen.

Prof. Dr. Andreas Rainer Jordan führt den Erfolg des Projekts auch auf die prägende Philosophie der UW/H zurück. Schon während des Studiums förderte die Universität das Engagement ihrer Studierenden. „Neben der fachlichen Ausbildung ermutigten mich meine Dozenten stets dazu, mich auszuprobieren und meinen Horizont abseits des gradlinigen Weges zu erweitern“, sagt er. Den Mut, Verantwortung zu übernehmen und gesellschaftlich wirksam zu werden, möchte er heute als Dozent selbst an seine Studierenden weitergeben.

So inspiriert das Gambia-Projekt nach wie vor Generationen von Wittener Studierenden der Zahnmedizin: Aktuell fliegt eine studentische Initiative regelmäßig für Einsätze nach Nepal, um Aufklärungsarbeit zu leisten und zahnmedizinische Hilfe für die Menschen vor Ort anzubieten.

Nachhaltige Qualitätssicherung: Weiterbildungsangebote für COHWs

Auch nach der Eröffnung der Jordan Dental Clinic will der Zahnmediziner aus Witten weiter zur Qualitätssicherung der Versorgung in Gambia beitragen. In Kooperation mit den Community Oral Health Workers plant er digitale Schulungsformate für Zahnbehandler:innen, um neue Behandlungsmethoden zu etablieren.

Bildunterschrift: Die Jordan Dental Clinic wurde nach Prof. A. Rainer Jordan (Mitte) benannt. Bei der Eröffnung waren auch viele der ausgebildeten Community Oral Health Workers anwesend.

Prävention ist ein langer, anfangs steiniger Weg, aber amortisiert sich

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) appelliert an die Politik, verstärkt in präventive Maßnahmen zu investieren, um das überforderte Gesundheitssystem nachhaltig zu entlasten. Prävention mag zunächst Kosten verursachen, doch langfristig zahlt sie sich aus und spart erhebliche Mittel ein. Hier habe die Zahnmedizin über die letzten drei Jahrzehnte wertvolle Erfahrungen gesammelt.

„Präventive Maßnahmen sind der Schlüssel zur Reduzierung von Krankheitslast und Gesundheitskosten“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Durch frühzeitige Intervention, Aufklärung und Gesundheitsförderung können wir die Entstehung vieler Krankheiten verhindern und somit die Belastung unseres Gesundheitssystems erheblich verringern.“
Ein hervorragendes Beispiel für die Wirksamkeit von Prävention ist die Zahnmedizin. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Professionelle Zahnreinigungen und Aufklärung über Mundhygiene konnten die Fälle von Karies und Parodontitis erheblich reduziert werden. Bei 35- bis 44-Jährigen sank z.B. seit 1989 die Karieserfahrung von 17 Zähnen auf 8 Zähne, 12-Jährige sind heute zu 78 Prozent sogar völlig kariesfrei, 1989 waren es nur 14 Prozent. Diese präventiven Maßnahmen haben nicht nur die Zahngesundheit der Bevölkerung verbessert, sondern auch die Kosten für aufwendige zahnmedizinische Behandlungen gesenkt.

Wir fordern die Politik auf, Präventionsprogramme insgesamt zu fördern und dafür finanzielle Mittel bereitzustellen. Gemeinsam können wir ein gesundes und nachhaltiges Gesundheitssystem schaffen.

„Es ist an der Zeit, dass wir Prävention als eine Investition in die Zukunft betrachten“, so Benz. „Nur durch gezielte Präventionsstrategien können wir unser Gesundheitssystem für kommende Generationen sichern.“

23.06.2025 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“

Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert – dem zentralen Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Das hat heute (15.05.) der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beschlossen.

Bislang wurden im Gelben Heft ausschließlich die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9) erfasst. Künftig werden auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, dokumentiert und mit Z1 bis Z6 benannt. Damit soll die so wichtige Inanspruchnahme zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen weiter gesteigert und die ärztliche und zahnärztliche Versorgung noch enger vernetzt werden.

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen neben der klinischen Untersuchung unter anderem auch Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.

„Die Aufnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Gelbe Heft ist ein Meilenstein für die Prävention von Zahnkrankheiten bei Kindern“, betont Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes. Damit sind frühzeitige zahnärztliche Untersuchungen eine der Hauptkomponenten der Gesundheitsvorsorge im Kindesalter. Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus und unterstreichen die hohe Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium ist genau der richtige Ort dafür“, so Hendges. Mit dieser Entscheidung setze der G-BA zudem ein klares Zeichen für eine verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten sowie Vertragsärztinnen und -ärzten.

Sämtliche relevante Vorsorgeuntersuchungen in einem Heft Eltern erhalten im Gelben Heft fortan eine bessere Übersicht über alle relevanten Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind – zusammengefasst an einem Ort. Bereits verwendete Gelbe Hefte können weiter genutzt werden: Die Eltern erhalten hierfür entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt. Für Neugeborene ab Januar 2026 werden die Gelben Hefte dann bereits die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthalten. Mittelfristig ist geplant, das Gelbe Heft als Bestandteil der elektronischen Patientenakte insgesamt zu digitalisieren.

Ab Januar 2026 ist es also wichtig für Eltern, auch zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mitzunehmen, da in diesem – wie in der Kinderarztpraxis – die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt. Zugleich sind so alle Früherkennungsuntersuchungen an einem Ort übersichtlich dokumentiert – für alle Beteiligten.

Kinderzahnpässe, die bislang von den (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – in einigen Bundesländern mithilfe von Einklebemarken im Gelben Heft integriert – herausgegeben wurden, können aber weiterhin verwendet werden. Hier finden sich oft hilfreiche weiterführende Informationen und Begriffserklärungen für die Eltern.

Die Vorteile des erweiterten Gelben Heftes auf einen Blick:

  • Bessere Übersicht: Alle wichtigen Vorsorgetermine – ärztlich und zahnärztlich – an einem Ort.
  • Mehr Aufmerksamkeit für die Zahngesundheit: Der Zahnarzttermin wird so selbstverständlich wie der Kinderarzttermin.
  • Frühe Kariesvermeidung: Durch regelmäßige Kontrollen, Tipps zur Zahnpflege und Ernährung kann frühkindliche Karies verhindert werden.
  • Bessere Zusammenarbeit: Kinderärztinnen und Zahnärzte arbeiten enger zusammen – für eine ganzheitliche Vorsorge.



Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Dormagener Str. 45
50129 Bergheim
Tel: 02271/5 50 27
vom 30.06. - 09:00 Uhr
bis 01.07. - 09:00 Uhr
Auf dem Leuchtenberg 44
41517 Grevenbroich
Tel: 02181/8 06 08
vom 30.06. - 09:00 Uhr
bis 01.07. - 09:00 Uhr
Dr.-Tusch-Straße 26-32
50226 Frechen
Tel: 02234/20 79 12
vom 30.06. - 09:00 Uhr
bis 01.07. - 09:00 Uhr
Priamosstraße 32
50127 Bergheim
Tel: 02271/56 96 61 0
vom 01.07. - 09:00 Uhr
bis 02.07. - 09:00 Uhr
Am Markt 10
50169 Kerpen
Tel: 02237/78 06
vom 01.07. - 09:00 Uhr
bis 02.07. - 09:00 Uhr

Kontakt

Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | MSc MSc Oralchirurgie | Implantologie | Parodontologie | Ästhetische Zahnmedizin
Davut Dastan

Kentener Wiesen 28
50126 Bergheim

Telefon: 02271 - 6 56 67
Fax: 02271 - 67 78 75
E-Mail: info@zahnarztdastan.de

Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr
Alle Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.


Captcha - nicht lesbar? Klicken Sie auf das Bild
Captcha - grafischer Zugangscode







Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | MSc MSc Oralchirurgie | Implantologie | Parodontologie | Ästhetische Zahnmedizin
Davut Dastan
Kentener Wiesen 28
50126 Bergheim
Telefon: 02271 - 6 56 67
Fax: 02271 - 67 78 75
E-Mail: info@zahnarztdastan.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


Datenschutz­erklärung bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf


Impressum

Angaben gemäß des Digitale-Dienste-Gesetzes

Anschrift:
Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | MSc MSc Oralchirurgie | Implantologie | Parodontologie | Ästhetische Zahnmedizin
Davut Dastan
Kentener Wiesen 28
50126 Bergheim

Leitung: Davut Dastan


Telefon: 02271 - 6 56 67
Fax: 02271 - 67 78 75
E-Mail: info@zahnarztdastan.de

Berufsbezeichnung: Zahnarzt verliehen in Deutschland

Bildnachweis:
© Kalim | stock.adobe.com

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Zahnärztekammer Nordrhein
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
https://www.zahnaerztekammernordrhein.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Heilberufsgesetz (HeilBerG)

Zulassungsbehörde:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf
http://www.kzvnr.de/

Aufsichtsbehörde:
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
www.bezreg-koeln.nrw.de

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Davut Dastan, c/o Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | MSc MSc Oralchirurgie | Implantologie | Parodontologie | Ästhetische Zahnmedizin, Kentener Wiesen 28, 50126 Bergheim

Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@zahnarztdastan.de

Erstellung und Betreuung der Homepage:

DGA Medien GmbH

DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
info@dga-medien.de
www.dga-medien.de

Homepages für Zahnärzte, Ärzte, Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten und Logopäden

Impressum bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf